Bürokratie in Perfektion
Gestern war ich bei der Handelskammer weil ich einen Termin zur Akteneinsicht vereinbart hatte. War im Großen und Ganzen nicht wirklich aufschlußreich, aber ich habe die perfekten Selbstverteidigungsmechanismen der Bürokratie zu spüren bekommen. So ein Widerspruch gegen die Bewertung meiner Projekt-Doku scheint so gut wie aussichtslos zu sein - aber erstmal der Reihe nach.
Zuerst habe ich mir mal die schriftlichen Prüfungen angeschaut. Besonders
interessant fand ich die Bewertung einer Aufgabe wo es um (Linux-)Shell-Befehle
ging. Hier habe ich nämlich in einem Punkt etwas abweichendes von der
Musterlösung geschrieben. Und zwar ging es um das Umbenennen einer Datei. Im
neuen Namen sollte ein $ vorkommen. Naja, ich weiß nicht wie ihr das handhaben
würdet, aber in einer bash-Shell würde ich ein Dollarzeichen immer mit einem
Backslash escapen. Der Sonderfall bei der Aufgabe sieht halt so aus, dass das
$
am Ende des neuen Dateinamens steht, deshalb geht es auch ohne Backslash.
Nichtsdestotrotz finde ich es hart dass meine Lösung (die ich extra zuhause in
der Shell verifiziert habe) mit \$
als falsch bewertet wurde ... Was solls,
der halbe Punkt für diese Teilaufgabe hätte nichts gebracht, so dass ich es
auf sich beruhen lasse.
Der eigentlich interessante Teil war ja die Bewertung der Projekt-Doku. Aber in meiner Akte gab es die Doku gar nicht. Die Handelskammer archiviert anscheinend nur die elektronische Fassung auf ihren Servern. Die gedruckte Fassung, die ich an den Ausschuss geschickt hatte liegt wohl schon in Ablage P. Alles was von der Doku übrig ist ist eine DinA4 Seite mit einer relativ undurchsichtigen Bewertung für sieben Kriterien. Überall gabs 7 oder 8 von 10 Möglichen Punkten. Undurchsichtiger gings nicht. Als ich dann wissen wollte, warum die Felder für die Bemerkungen nicht ausgefüllt sind lief das ungefähr so ab:
- Ich:
- Und warum stehen hier keine Begründungen zu den Punkten in den Feldern?
- Sie:
- Der Prüfungsausschuss ist angehalten die Felder auszufüllen, aber wenn sie es nicht tun, können wir auch nichts machen.
- Ich:
- Gibt es denn eine Möglichkeit im nachhinein diese schriftliche Begründung noch zu bekommen?
- Sie:
- (kramt in meiner Akte und hällt mir einen Zettel vor die Nase) Hier, auf der Anmeldung zur Prüfung, haben sie unterschrieben, dass sie die schriftliche Begründung bis spätestens zum Tag der Prüfung anfordern können, jetzt lässt sich da nichts mehr machen. Sie müssen schon auch das Kleingedruckte lesen.
- Ich:
- Und wie soll ich jetzt einen Einspruch einlegen, wenn ich nicht mal weiß gegen was?
- Sie:
- Dazu darf und kann ich jetzt nichts sagen.
Hmm, was soll man dazu sagen. Am Tag der Prüfung wusste ich noch gar nicht, wie viele Punkte es für die Doku gab, das kam erst 3 Tage später per Post. Und die Anmeldung zur Abschlussprüfung haben wir irgendwann Anfang des Jahres abgeschickt - dass ich damals noch nicht davon ausgegangen bin, es könnte da irgendwelche Probleme geben kann wohl jeder verstehen.
Für mich sieht das einfach nur so aus, dass die Handelskammer ganz genau weiß, wie viele Leute nach der Prüfung unzufrieden sind (kein Wunder bei so einer beliebigen Bewertung) und deshalb schon alles soweit vorbereitet hat, dass man eigentlich nichts machen kann.
hmm klingt interessant. genauso stelle ich mir das auch vor. habe selber allerdings das glück, dass nicht ich den einspruch eingelegt habe, sondern meine firma :T - und das, obwohl ich nicht mal im sinn hatte auch nur irgendwen auf einen einspruch drauf hinzudrängen.
so wie ich das gelesen habe (müsste informatik-kfm.de gewesen sein - finde die quelle gerade nicht) entscheidet letztendlich der prüfungsausschuss über den einspruch. das wäre echt ein witz!!
ich habe übrigens eine ähnliche konstellationen. im teil B eine 2 und im teil A wurde mir zu meinem schrecken eine 3 für die doku untergejubelt - macht in der summe eben auch 3. hatte eigentlich fest mit einer 1, mind. aber einer 2 gerechnet... und ich WETTE, dass ein anderer prüfungsausschuss mir diese 1 oder 2 auch gegeben hätte.
ich gehe ziemlich fest davon aus, dass der ausschuss einfach keine ahnung von meinem thema hatte. bis auf eine frage sind sie im fachgespräch zumindest nicht weiter auf mein projekt eingegangen, sondern haben fragen gestellt wo einem die ohren schlackern. naja was solls, ändern wird man da bei diesem selbstbeschäftigungsverein wahrscheinlich sowieso nichts können.
sollten sich meine vermutungen aber bestätigen, ist es eine SCHANDE, sich mit so einer (aus unfähigkeit resultierenden) note das ganze leben lang abquälen zu müssen.
weiß vielleicht jemand auf die schnelle, welche rechtsfolgen sich für mich ergeben, wenn ich einspruch einlege? die HK fragt nämlich nach, ob ich dem einspruch meiner firma zustimme...
Geschrieben von Informatikkaufmann 1 Woche, 1 Tag nach Veröffentlichung des Blog-Eintrags am 16. Juli 2006, 19:26. Antworten
Wüsste ich auch gerne ... Meine Frist läuft Anfang nächster Woche ab und ich überlege grade doch noch Einspruch einzulegen.
Geschrieben von Arne 1 Woche, 4 Tage nach Veröffentlichung des Blog-Eintrags am 19. Juli 2006, 00:04. Antworten