In dubio pro reo
In dubio pro reo - dieser Grundsatz scheint bei der Handelskammer nicht zu gelten. Gestern kam das erste "Einschüchterungsschreiben" als Folge meines Widerspruchs gegen die Bewertung meiner Projektarbeit. Ich hätte jetzt 3 Wochen Zeit von meinem Widerspruch zurückzutreten andernfalls könnten Kosten auf mich zu kommen, könnte die Bewertung auch nach unten korrigiert werden oder könnte eine Neuanfertigung der Prüfung die Folge sein.
Soweit so gut, interessant ist jedoch, dass ich Belegen soll, warum ich hätte besser bewertet müssen, am besten anhand von Verweisen auf Fachliteratur. Und hier liegt der Knackpunkt - man ist nämlich nicht bereit mir zu sagen, was ich falsch gemacht habe. Wogegen soll ich mich denn dann überhaupt "verteidigen"? Nach meiner Auffassung von Gerechtigkeit sollte die Handelskammer mir erstmal die Schuld (hier: schlechte Note) beweisen, bevor ich anfangen muss mich zu verteidigen, aber das läuft bei denen irgendwie anders.
Ganz am Rande möchte ich noch erwähnen, dass ich es auch super finde, dass die Instanzen der HK sich selbst Kontrolieren, d.h. konkret, dass genau die selben Leute die schon einmal meine Arbeit bewertet haben, dies noch mal tun werden - würde mich nicht wundern, wenn noch mal die selbe Note bei raus kommt. Solange diesmal eine Begründung dabei ist könnte ich damit allerdings wahrscheinlich leben - oder eben Argumente vorbringen, warum die Note ungerechtfertigt ist.
Hey Arne,
ich verfolge ja mit Spannung was aus dem HK-Einspruch wird. Die sind echt nicht mehr ganz sauber. Kannst du bitte fuer mich auch gleich Einspruch einlegen, wegen fachlicher Unkompetenz? Ich glaube ich habe dir von meiner muendl. Pruefung erzaehlt, wo zuerst 2 Pruefer fuer eine 2 waren und 1 Pruefer fuer eine 3. Die eine Frau von diesen 2 Pruefern sich dann jedoch in einer anschliessenden Erklaerung vor meinen Augen umentschieden hat zur 3? Herrlich, sage ich da nur. Ich wuensche dir auf jeden Fall viel Glueck, dass sich etwas Positives als Endergebnis ergibt! LG, Merle
Geschrieben von Merle 7 Stunden, 26 Minuten nach Veröffentlichung des Blog-Eintrags am 11. Aug. 2006, 06:28. Antworten
Moin Merle,
ja ich erinner mich an deine Schilderung der mündlichen Prüfung. Irgendwie geht das alles überhaupt nicht mit der HK ... Ich werde hier im Blog auf jeden Fall regelmäßig den aktuellen Stand berichten ...
Lg, Arne
Geschrieben von Arne 19 Stunden, 45 Minuten nach Veröffentlichung des Blog-Eintrags am 11. Aug. 2006, 18:47. Antworten
"...man ist nämlich nicht bereit mir zu sagen, was ich falsch gemacht habe." indirekt sagen die dir soviel wie "alles nochmal bitte!" ... ham die ne feuchte Wohnung?
Geschrieben von Carlos 1 Woche, 3 Tage nach Veröffentlichung des Blog-Eintrags am 21. Aug. 2006, 15:08. Antworten
Tja da stößt man beim durchstöbern seiner Bookmarks auf eine Geschichte, die einem sehr bekannt vor kommt.
Hatte auch einen Widerspruch eingelegt (http://www.arnebrodowski.de/blog/225-Buerokratie-in-Perfektion.html#c936), diesen nach dem netten Schreiben über Kosten von knapp 100 Eur nach einigem Überlegen aber wieder zurückgezogen - an der Mündlichen kann man nicht mehr viel ändern, und eine Änderung der Schriftlichen hätte in der Endnote nichts gebracht. Habe aber "hintenrum" den HK-Internen Bewertungsbogen von mir bekommen. Auch toll, da sind Ausrutscher nach unten drinnen von denen mir bei der Begründung nichts erzählt wurde...
Was solls. Hab inzwischen einen dauerhaften Job, sodass die Geschichte bei ggf. weiteren Bewerbung sowieso kaum von Relevanz sein dürfte.
1:0 für die HK.
Geschrieben von Informatikkaufmann 4 Monate, 1 Woche nach Veröffentlichung des Blog-Eintrags am 16. Dez. 2006, 14:37. Antworten